Das Wettbewerbsrecht ist maßgeblich bestimmt durch Einzelfallentscheidungen und von in den Auswirkungen nach dem Gesetz für den unlauteren Wettbewerb (UWG) für den einzelnen Unternehmer kaum überschaubaren Wettbewerbsverboten, so z.B. in den Bereichen kritisierender, vergleichender oder irreführender Werbung oder der Anschwärzung.

Damit Ihr Werbeauftritt auch in rechtlicher Hinsicht »Erfolg« hat, empfehlen wir Ihnen, vorab die einzelnen Werbeaussagen mit uns abzusprechen und abzustimmen. Wir beraten und vertreten Sie aber gerne auch in Fällen, in denen Sie von Ihrem Wettbewerber oder einer entsprechenden Organisation abgemahnt worden sind.