Dieses Rechtsgebiet wird in besonderem Maße durch eine Flut von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen beeinflusst, durch das die wenigen, weit gefassten Gesetzesvorschriften fortlaufend konkretisiert und aktualisiert werden.

Wir behalten für Sie den tagesaktuellen Überblick über sämtliche Rechtsentwicklungen und beraten und vertreten Sie im Bedarfsfall kompetent und umfassend in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, so insbesondere im Hinblick auf

  • die Begründung und den Erwerb von Wohnungseigentum
  • die Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer
  • den Gebrauch und die Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • die Verwaltung des Wohnungseigentums (Instandhaltung, Instandsetzung und bauliche Veränderungen, Begründung von Sondernutzungsrechten)
  • die Durchführung einer ordnungsgemäßen Eigentümerversammlung
  • die Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen
  • das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter
  • Kostentragungspflichten und Haftungsfragen
  • die Erstellung und Prüfung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan