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Architekten-/Bau-/Immobilienrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Wentzel ist Fachanwalt
für Bau-und Architektenrecht.
Insbesondere das private Baurecht ist daher
ein Eckpfeiler unserer anwaltlichen Beratung
und Betreuung.
Dahinter verbirgt sich das gesamte Spektrum der zivilrechtlichen, durch den Werkvertrag nach dem
BGB oder der VOB geprägten Beziehungen zwischen
den am Bau Beteiligten, so z.B.

• des Bauherrn
• des Bauunternehmers
• des Bauträgers
• des Subunternehmers
• des Architekten
• des Projektsteuerers
• der (Fach-)Ingenieure

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in dieser hochkomplexen und technisierten Rechtsmaterie
für eine erfolgversprechende streitvemeidende Vertragsgestaltung sowie bei der Durchsetzung
/ bei der Abwehr

• von Vergütungsansprüchen
• von Mängelansprüchen
• von Schadenersatzansprüchen

Wir begleiten anwaltsmäßig und im Notariat (siehe auch dort) alle rund um die Immobilie erforderlichen Verträge und Vereinbarungen, wobei unsere Beratungskompetenz auch

• das Maklerrecht
• das Nachbarschaftsrecht
• das Wohnungseigentumsrecht

umfasst.