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Architekten-/Bau-/Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Wentzel ist Fachanwalt
für Bau-und Architektenrecht.
Insbesondere
das private Baurecht ist daher
ein Eckpfeiler unserer
anwaltlichen Beratung
und Betreuung.
Dahinter
verbirgt sich das gesamte Spektrum der
zivilrechtlichen,
durch den Werkvertrag nach dem
BGB oder der VOB
geprägten Beziehungen zwischen
den am Bau Beteiligten, so z.B.
• des Bauherrn
• des Bauunternehmers
• des Bauträgers
• des Subunternehmers
• des Architekten
• des Projektsteuerers
• der (Fach-)Ingenieure
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in dieser hochkomplexen und technisierten Rechtsmaterie
für eine erfolgversprechende
streitvemeidende
Vertragsgestaltung
sowie bei der Durchsetzung
/ bei der Abwehr
• von Vergütungsansprüchen
• von Mängelansprüchen
• von Schadenersatzansprüchen
Wir begleiten anwaltsmäßig und im Notariat (siehe auch dort) alle rund um die Immobilie erforderlichen Verträge und Vereinbarungen, wobei unsere Beratungskompetenz auch
• das Maklerrecht
• das Nachbarschaftsrecht
• das Wohnungseigentumsrecht
umfasst.