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Erbrecht

Falsche Entscheidungen oder Nichtstun für den Fall des Todes können für die Erben erhebliche rechtliche und steuerliche Nachteile nach sich ziehen, zu Familienfehden und Erbstreitigkeiten sowie zu einer Zerschlagung von Haus, Hof, Unternehmen, oder eines Lebenswerks führen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer anwaltlichen und notariellen Tätigkeit liegt daher im Bereich der Vererbungsplanung und der vorweggenommenen Erbfolge.

Wir beraten Sie - zur Vermeidung unnötiger Steuern gerne auch unter Einbeziehung Ihres Steuerberaters oder einer mit uns kooperierenden Steuerberatungskanzlei - umfassend zu allen Fragestellungen

• der Erbfolge und Erbeinsetzung
• des privaten Einzel- oder Ehegattentestamentes
• des Unternehmertestamentes
• nach Vermächtnis, Auflagen und Testamentsvollstreckung
• des Erbvertrages
• des Pflichtteilsrechts
• lebzeitiger Übertragungen

Als weiteren Service halten wir für Sie Erklärungen und Verfügungen zur Altersvorsorge bereit, wie z.B.

• Vorsorge- und Generalvollmacht
• Patientenverfügung
• postmortale (über den Tod hinausgehende) Vollmachten
• Betreuungsverfügung,

die wir individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche abstimmen.

Schließlich stehen wir nach einem Erbfall als Ihr kompetenter Partner an Ihrer Seite bei

• der Geltendmachung Ihres Erbes oder eines Vermächtnisses
• der Durchsetzung von Pflichtteilsrechten
• Streitigkeiten über die Auslegung oder Wirksamkeit eines Testamentes
• Nachlaßauseinandersetzungen und Nachlaßteilungen
• der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
• der Übertragung von Erbteilen.