Höhe der Rechtsanwaltskosten RechtsschutzversicherungFalls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen
haben, so übernimmt diese für den abgedeckten Bereich regelmäßig
die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie die Auslagen für Sachverständige
und Zeugen. Keine Rechtsschutzversicherung Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, so sind die anfallenden Gebühren und Kosten etc. grund-sätzlich von Ihnen selbst zu tragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Falle des Obsiegens in einem gerichtlichen Prozess (außer bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten) die entstandenen Kosten gegen den Prozessgegner festsetzen zu lassen und von diesem erstattet zu verlangen. Weitgehende Befreiung von den Kosten können Sie ferner erreichen, wenn Sie aufgrund einer persönlichen finan-ziellen Situation berechtigt sind, Beratungs- oder Prozess-kostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Höhe der Rechtsanwaltskosten Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Notarkosten Die Notarkosten (Notargebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgelegt im Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz Kostenordnung (KostO). Ihre Höhe richtet sich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts.
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