|
|||||||||||
| _ |
|||||||||||
| _ |
|||||||||||
STRAFRECHT
Wir beraten und verteidigen Sie, wenn Sie
Beschuldigter in einem Strafverfahren oder Steuer-
strafvervahren
sein sollten oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf sämtliche Deliktsbereiche (z.B. Vermögens- und Wirtschaftsstraftaten, Verkehrsdelikte, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit etc.). Wir nehmen Ihre Interessen wahr, z.B.
• im Ermittlungsverfahren noch vor der ersten Beschuldigtenvernehmung
• bei der ersten Anhörung
• im Strafbefehlsverfahren
• bei Vernehmungen, Durchsuchungen,
Beschlagnahmen und dinglichen Arresten
• bei vorläufigen Maßnahmen (Untersuchungs-, Hauptverhandlungshaft, Unterbringung)
• hinsichtlich einer ggfls. in Betracht kommenden Einstellung
des Verfahrens
• im Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung
• im Hinblick auf die Einlegung von Rechtsmitteln
Darüberhinaus vertreten wir Sie, falls Sie Verletzter bzw. Geschädigter einer Straftat sein sollten
• im Privatklageverfahren
• als Nebenkläger
• im Hinblick auf Entschädigungsfragen
• auf die Ihnen zustehenden Rechte und Ansprüche nach dem Opferschutzgesetz