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WETTBEWERBSRECHT
Das Wettbewerbsrecht ist maßgeblich bestimmt durch Einzelfallentscheidungen
und von in den Auswirkungen nach dem UWG für den einzelnen Unternehmer
kaum überschaubaren Wetbewerbsverboten, so z.B.
in den Bereichen kritisierender, vergleichender oder irreführender Werbung oder der Anschwärzung.
Damit Ihr Werbeauftritt auch in rechtlicher Hinsicht "Erfolg" hat, empfehlen wir Ihnen, vorab die einzelnen Webeaussagen mit uns abzusprechen und abzustimmen; wir beraten und ver-treten Sie aber gerne auch in Fällen, in denen Sie von Ihrem Wettbewerber oder einer entsprechenden Organisation ab-gemahnt worden sind.