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Wohnungseigentumsrecht

Dieses Rechtsgebiet wird in besonderem Maße
durch eine Flut von gerichtlichen Einzelfall-
entscheidungen beeinflußt, durch das die wenigen,
weit gefassten Gesetzesvorschriften fortlaufend
konkretisiert und aktualisiert werden.
Wir behalten für Sie den Überblick über die
Rechtsentwicklung und beraten und vertreten
Sie kompetent und umfassend in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts, so insbesondere
im Hinblick auf

• die Begründung und den Erwerb von Wohnungseigentum
• die Rechte und Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis
der Wohnungseigentümer
• den Gebrauch und die Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
• die Verwaltung des Wohnungseigentums (Instandhaltung, Instandsetzung und bauliche Veränderungen, Begründung von Sondernutzungsrechten)
• die Durchführung einer ordnungsgemäßen Eigentümerversammlung
• die Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen
• das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter
• Kostentragungspflichten und Haftungs­fragen
• die Erstellung und Prüfung einer Jahresabrechnung