Wir sind eine Fachkanzlei für Bau-und Architektenrecht. Insbesondere das private Baurecht ist daher neben den in diesen Angelegenheiten vielfach erforderlichen Notariatsangelegenheiten ein Eckpfeiler der anwaltlichen Beratung und Betreuung.

Dahinter verbirgt sich das gesamte Spektrum der zivilrechtlichen, durch den Werkvertrag nach dem BGB oder der VOB geprägten Beziehungen zwischen den am Bau Beteiligten, so z.B.

  • des Bauherrn
  • des Bauunternehmers
  • des Bauträgers
  • des Subunternehmers
  • des Architekten
  • des Projektsteuerers
  • der (Fach-)Ingenieure

Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in dieser hochkomplexen und technisierten Rechtsmaterie für eine Erfolg versprechende, streitvermeidende Vertragsgestaltung sowie bei der Durchsetzung/Abwehr

  • von Vergütungsansprüchen
  • von Mängelansprüchen
  • von Schadenersatzansprüchen

Wir beraten und begleiten alle rund um die Immobilie erforderlichen Verträge und Vereinbarungen.