Seit Bestellung von RA Dr. Wentzel zum Notar im Jahr 1984 bilden die notariellen Tätigkeiten einen besonderen Schwerpunkt der Kanzlei. Nach seinem Ausscheiden aus dem Notar-Amt wegen Erreichen der gesetzlich festgelegten Altersgrenze wird die notarielle Tradition unserer Kanzlei seit 2016 von RA und Notar Weiß kompetent und professionell fortgeführt. Gelegentlich und bei Bedarf steht Dr. Wentzel noch mit seinen langjährigen, im Notar-Amt gewonnenen Erfahrungen als „Notar a. D.“ der Kanzlei und unseren Mandanten beratend und ggf. dem Notarkollegen vertretend zur Verfügung. Die Notargeschäftsstelle wird seit mehr als 42 Jahren von Frau Schröder, ausgebildete Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, fachkundig verwaltet. Sie ist den meisten unserer Mandanten bekannt und sorgt im Vollzug weitgehend selbständig für die optimale Abwicklung sämtlicher Urkundengeschäfte.

Aus den vielfältigen von unserer Kanzlei qualifiziert bearbeiteten Arbeitsbereichen seien besonders hervorgehoben:

  • die Gestaltung von Verträgen
  • das Immobilienrecht, insbesondere der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien
  • die Erstellung von Erbbaurechts- sowie von Schenkungs- und Übertragungsverträgen
  • die Begleitung bei der Bestellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken
  • die Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • die Konzipierung von Unternehmenskaufverträgen, von Anteilsverkäufen und Unternehmensumwandlungen sowie Verschmelzungen von Unternehmen
  • die Erstellung von Anmeldungen zum Handels- und Genossenschafts- sowie Vereins- und Gesellschaftsregister
  • das Bauträgerrecht, insbesondere die Beratung und Konzipierung von Bauträgerverträgen
  • die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • der Abschluss von Verträgen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder einer Lebenspartnerschaft
  • die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Gestaltung von Verträgen bei vorweggenommener Erbfolge
  • die Fertigung von Erbscheinsanträgen oder Erbschaftsausschlagungen
  • Beratung und Mitwirkung bei Beglaubigungen und sonstigen Beurkundungen.