Rechtsanwalt Dr. Wentzel war von 1984 bis Januar 2016 in unserer Kanzlei im Amtsgerichtsbezirk Witten als Notar tätig. Sein Notaramt endete mit dem Erreichen der gesetzlich festgelegten Altersgrenze. Mit seinen langjährigen, im Notaramt gewonnenen Erfahrungen steht er bei Bedarf als „Notar a. D.“ der Kanzlei und unseren Mandanten aber weiter beratend und ggf. den Notarkollegen vertretend zur Verfügung.

Die fachkundige und an den Wünschen und Anforderungen unserer Mandanten orientierte Beratung und Betreuung durch die Notargeschäftsstelle, die seit 1984 von Frau Schröder betreut und geleitet wird, war daher ein Schwerpunkt unserer Kanzlei und ist es auch zukünftig, nachdem Rechtsanwalt Weiß seit 2016 vom Justizminister NRW zum Notar mit dem Dienstsitz in Witten bestellt wurde. Er führt seitdem in seinem Notaramt die notarielle Tradition unserer Kanzlei kompetent und professionell fort.

Aus den vielfältigen von unserer Kanzlei qualifiziert bearbeiteten Arbeitsbereichen seien besonders hervorgehoben:

  • die Gestaltung von Verträgen
  • das Immobilienrecht, insbesondere der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien
  • die Erstellung von Schenkungs- und Übertragungsverträgen
  • die Begleitung bei der Bestellung und Löschung von Grundschulden und 
Hypotheken
  • die Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • die Konzipierung von Unternehmenskaufverträgen, von Anteilsverkäufen und Unternehmensumwandlungen sowie Verschmelzungen von Unternehmen
  • die Erstellung von Anmeldungen zum Handels- und Genossenschafts- sowie Vereinsregister
  • das Bauträgerrecht, insbesondere die Beratung und Konzipierung von Bauträgerverträgen
  • die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • der Abschluss von Verträgen in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft 
oder einer Lebenspartnerschaft
  • die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Gestaltung von Verträgen bei vorweggenommener Erbfolge
  • die Fertigung von Erbscheinsanträgen oder Erbschaftsausschlagungen
  • Beratung und Mitwirkung bei Beglaubigungen und sonstigen Beurkundungen.