Das Ehe- und Familienrecht unterliegt einem ständigen Wandel.

Als Fachkanzlei für das Familienrecht bieten wir eine aus langjähriger Erfahrung schöpfende und auf regelmäßige Fortbildungen aufbauende kompetente Beratung und Vertretung auf dem gesamten Gebiet des Ehe- und Familienrechts. Hierzu zählen insbesondere folgende Themen:

  • Unterhaltsansprüche der Kinder, der Eltern, des Ehegatten, des geschiedenen Ehegatten und der nichtehelichen Mütter
  • Trennungsangelegenheiten, wie z.B. Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Wohnungszuweisung
  • Ehe- und Scheidungssachen einschließlich Scheidungsfolgesachen, wie z.B. Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich
  • Kindschaftsrecht einschließlich Sorge-, Umgangs-, Namens- und Abstammungsrecht
  • Güterrechtliche Regelungen
  • Prüfung, Abfassung und Erstellen von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen