Das Mietrecht gehört zu unserem traditionellen Schwerpunkt anwaltlicher Tätigkeit. Es hat durch die zum 01.09.2001 in Kraft getretene Mietrechtsreform eine ganz neue Struktur erhalten und sich vor allem inhaltlich wesentlich verändert. Das gesetzgeberische Ziel einer deutlichen Rechtsvereinfachung wurde jedoch verfehlt. Ganz im Gegenteil: Nach wie vor ist das Mietrecht, obwohl es sich um ein sogenanntes »Massenrecht« handelt, das die Funktion einer Friedensordnung erfüllen soll, derart kompliziert und von Einzelfallentscheidungen geprägt, dass die aktuelle Rechtslage für den »Durchschnittsbürger« kaum erkennbar ist.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend

  • im Wohnungs- und Gewerberaummietrecht
  • im Pachtrecht
  • bei der Verhandlung und Konzeption von Miet-/Pachtverträgen
  • bei der Durchsetzung von Mieterhöhungen bzw. der Abwehr von Mietpreisüberhöhungen
  • bei der Geltendmachung/Abwehr von Miet-Minderungen
  • bei Schadenersatzforderungen
  • bei Nebenkostenabrechnungen
  • bei der Abnahme von Wohnungen
  • bei der Durchsetzung von Schönheitsreparaturen
  • bei der Abmahnung wegen vertragswidriger Nutzung
  • bei der Beitreibung von Miet-/Pachtforderungen
  • bei der Kündigung von Miet-/Pachtverhältnissen
  • bei der Durchsetzung/Abwehr von Räumungsansprüchen