Sie haben eine Rechtsschutzversicherung

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so übernimmt diese für den abgedeckten Bereich regelmäßig die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie die Auslagen für Sachverständige und Zeugen.

Wir empfehlen Ihnen, sich bereits vor unserer Auftragserteilung bei Ihrer Versicherung zu informieren, ob für den konkreten Fall Deckungsschutz besteht. Selbstverständlich führen wir die Anfrage bei Ihrer Versicherung auch jederzeit gerne für Sie durch.

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, so sind die anfallenden Gebühren und Kosten etc. grundsätzlich von Ihnen selbst zu tragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Falle des Obsiegens in einem gerichtlichen Prozess (außer bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten) die entstandenen Kosten gegen den Prozessgegner festsetzen zu lassen und von diesem erstattet zu verlangen. Weitgehende Befreiung von den Kosten können Sie ferner erreichen, wenn Sie aufgrund einer persönlichen finanziellen Situation berechtigt sind, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Höhe der Rechtsanwaltskosten

Die Vergütung des Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen. Erfolgt keinerlei Abrede, ist für die Höhe der entstehenden Gebühren grundsätzlich der Streit-/Gegenstandswert maßgeblich.

Zögern Sie nicht, nach den konkret für Ihr Anliegen anfallenden Kosten zu fragen. Wir sind sicher, Ihnen unsere Dienste zu einem günstigen und angemessenen Honorar anbieten zu können. Erstberatungen erbringen wir in der Regel für unter 100,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Für eine konkrete Berechnung steht Ihnen vorab auch unser Kanzleiteam jederzeit gerne zur Verfügung.

Notarkosten

Die Notarkosten (Notargebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgelegt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Ihre Höhe richtet sich grundsätzlich nach Bedeutung und Wert des notariell zu beurkundenden Geschäfts.